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Politik, Gesellschaft & Übergänge

Kleine Festschrift für den akademischen Standort Deutschland

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Über eine unterschätze Textsorte der Wissenschaftsprosa, die noch viel zu selten vorkommt. Außerdem: Warum immer mehr Politiker neuerdings einen besonderen Titel tragen

Von Redaktion / / spreu-weizen / 14 min Lesezeit

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Von Jürgen Schmid

Wenn zur Amtseinführung des neuen CSU-Generalsekretärs Martin Huber die Mitteilung gehört, dass seine Doktorarbeit auf ungenehmigte Übernahmen, vulgo Plagiate überprüft wird, dann führt das kaum noch zu einer größeren öffentlichen Aufmerksamkeit.

Der Politiker fügt sich damit, wie es früher in einem anderen Zusammenhang und einem anderen deutschen Staat hieß, gut ins Kollektiv ein. Der Titel seiner Arbeit lautet: „Der Einfluss der CSU auf die Westpolitik der Bundesrepublik Deutschland von 1954-1969 im Hinblick auf die Beziehungen zu Frankreich und den USA“. Das weite Spektrum seiner Interessen wies der Verfasser schon mit seiner Magisterarbeit über „Die Bundestagswahlkämpfe der CDU/CSU als Oppositionsparteien“ nach. Damit folgt er offenbar den Spuren seines CSU-Kollegen Andreas Scheuer, der ebenfalls eine Promotion zu einem Parteithema kompilierte und sich dabei reichlich aus fremdem Material bediente (aus dem er auch den Namen Franz-Josef Strauß mit falschem Bindestrich abschrieb). Scheuer wies damals alle Vorwürfe der absichtlichen Übernahme zurück, gab aber den Doktor, anders als die Maut-Milliarden, zurück. Freiherr zu Guttenberg ragte aus der Reihe immerhin dadurch heraus, dass er erstens nicht über seine eigene Partei kopierte oder kopieren ließ, und zweitens, dass er dann die Politik tatsächlich verließ, um sein Talent auf einem anderen Gebiet einzusetzen, nämlich als Wirecard-Lobbyist.

Aber zurück zu den aktiven Mandatsträgern:
Als Hubers Generalsekretärspendant von der FDP das Amt antrat, war er plagiatsbedingt schon durch keinen akademischen Grad mehr belastet. Dass es sich ohne Titelgepäck eigentlich leichter marschiert, demonstriert Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, jedenfalls noch bis zur Wahlwiederholung in der Hauptstadt der Abwärtsbewegung. An dieser Stelle schlagen wir für alle Ex-Doktoren die Formulierung Berliner Titel vor, analog zum french leave, beziehungsweise, wie es in Frankreich heißt, filer à l’anglaise. Die Bezeichnung ‘Berliner Titel‘ klingt jedenfalls eleganter als ExDoc.

Inzwischen ist es sogar bei einem Subgenre der Politikerpromotion – dem Politikerbuch – nicht mehr üblich, selbst zu schreiben. Die CDU-Nachwuchspolitikerin und Medienschaffende Diana Kinnert kommt nach Zählung des österreichischen Plagiatsfahnders Stefan Weber in ihrem Zweitbuch immerhin auf mehr als 200 nicht ausgewiesene Übernahmen aus Texten anderer Autoren. Damit liegt sie souverän vor Annalena Baerbock.

Vor einiger Zeit vermutete der Publizist Hadmut Danisch, Akademiker, die ihren Doktor noch eigenen Texten mit ausgewiesenen Zitaten verdanken, könnten angesichts des fortgesetzten Rufmordes an der Promotion ihren ehrlich erworbenen Titel nicht nur ablegen wollen, sondern auch alle Spuren verwischen, ähnlich, wie sich manche Leute peinliche Tätowierungen weglasern lassen.

Ganz so weit scheint der Wissenschaftsbetrieb noch nicht zu sein. Über sein Selbstverständnis lernen wir viel beim Studium einer in der Öffentlichkeit praktisch unbekannten Textsorte: der akademischen Festschrift. In normaleren Zeiten stellte ein feierlich überreichter Band die Bilanz eines Wissenschaftlerlebens dar, meist verfasst von Schülern. Dass sich andere Wissenschaftler Schüler von XY nannten oder so genannt wurden, wies darauf hin, dass der oder die Geehrte die Disziplin um bahnbrechendes Wissen bereichert hatte. In aller Regel sollte die akademische Festschrift nicht nur ein Licht auf den Geehrten werfen; es fiel von ihm oft auch Glanz auf die Verfasser. Eine Voraussetzung dafür war Seltenheit. Festschriften stellten lange akademische Krönungen dar; es handelte sich, wie Ökonomen sagen, um ein knappes Gut. Wie vieles andere aus der alten hierarchischen Zeit gilt auch das nicht mehr. Die Tendenz geht zur Festschrift für alle. Sie folgt damit der entsprechenden Promotionsinflation.

In der Doktorenflut macht es in vielen Fällen keinen großen Unterschied mehr, ob eine Arbeit überwiegend aus nicht kenntlich gemachten Lesefrüchten oder aus eigenen Gedanken besteht. Nicht allzu selten enthält ein solcher Text gar keine Gedanken mehr. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte Jochen Zenthöfer zuerst 2021 und dann noch einmal im April 2022 unter dem Titel „Kuriose Wissensproduktion“ vielfältige „Stilblüten aus neuen Dissertationen“ zu zwei großen Sträußen aus Nonsens und Zeitgeist-Geschwurbel gebunden.

Darunter befand sich eine Qualifikationsarbeit über „Die Interaktion zwischen Dirigent_in und Musiker_innen in Orchesterproben“. Sie bringt zwar keine neuen Erkenntnisse, perfektioniert aber die Sprachsensibilität mit Formulierungen wie: „Das Heben einer Hand eines/einer Beteiligten in Meetings [zeigt] an, dass derjenige/diejenige sich selbst als (mögliche/n) nächste/n Sprecher_in auswählt und vom Vorsitz auch als solche/r wahrgenommen werden möchte.“ Und eine von der Rosa-Luxemburg-Stiftung geförderte Arbeit dokumentiert die gegenwärtige Zugangsschwelle zur Promotion mit folgendem Fazit: „Die Frage nach der Bedeutung und Funktion von Indigenität wird folglich damit beantwortet, dass Indigenität als analytische Kategorie nicht gefasst werden kann.“

Diese durchaus verdienstvolle Blütenlese brachte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung offenbar viel böse Post von Betroffenen ein. Dabei erscheint es bei dieser Qualität an akademischem Schriftgut erstaunlich, dass bei internationalen Hochschul-Rankings mit der Technischen Universität München immerhin noch eine deutsche Ausbildungsstätte unter den Top 50 auftaucht – diese allerdings auf Platz 50.

Nun zu den Festschriften, die zu Unrecht ihre Existenz in entlegenen Institutsbibliotheken fristen müssen und zweifelsohne zu den unterschätzten Gattungen der Wissenschaftsprosa gehören. Irgendwann wird sich die Praxis durchsetzen, dass jeder, der es im Wissenschaftsbetrieb lange genug aushält, eine mehrhundertseitige Würdigungsschrift überreicht bekommt. Wir wollen an dieser Stelle einige ausgewählte Anregungen präsentieren für unser Plädoyer, vermehrt Festschriften für alle zu produzieren.

Multidisziplinäre Betrachtung des vielschichtigen Phänomens Glücksspiel. Festschrift zu Ehren des 65. Geburtstags von Prof. Dr. T. B. Springer VS, Wiesbaden 2019 (498 Seiten).

„Anlässlich eines Festaktes zum 15-jährigen Bestehen der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim am Vorabend des diesjährigen Glücksspielsymposiums, erhielt Prof. Dr. T. B., geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle von Wegbegleitern eine Festschrift, die die vielseitigen Facetten des Glücksspiels beleuchtet.“

Was klingt wie eine Loriot-Parodie auf den Wissenschaftsbetrieb, ist dem Laudator ganz unspielerischer Ernst: „‚Den Bereich Glücksspiel begleitet Prof. B. bereits seit über 14 Jahren’, sagte Prof. Dr. A. D. ‚Und das neben seiner Haupttätigkeit als Professor für Agrarmärkte und Agrarmarketing am Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre an der Universität Hohenheim.’“

Über den Wert dieser Festschrift für die internationale Glücksspielforschung liegen dem Vernehmen nach leider noch keine gesicherten Evaluierungsdaten vor.

Territorialität und Personalität. Festschrift für M. L. zum 70. Geburtstag. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2019 (567 Seiten).

Ein beredtes Beispiel dafür, wie weit über das eigentliche Fach – hier: Wirtschafts- und Steuerrecht – hinaus eine Festschrift wirken kann. Schon die Dissertation des Jubilars spannt ein menschheitsgeschichtliches Panorama von fundamentaler Eindringlichkeit auf: „Möglichkeiten zur Verbesserung des Verständigungsverfahrens auf der Grundlage des EWG-Vertrages dargestellt anhand eines Richtlinienvorschlages der EWG-Kommission zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Fall der Gewinnberichtigung zwischen verbundenen Unternehmen“ (1982).

In der festschriftlichen Würdigung findet der Interessierte alles, was er schon immer wissen wollte über Doppelbesteuerungsabkommen, Welteinkommensprinzip, steuerpflichtbegründenden Wohnsitzbegriff, Missbrauchsvermeidungsvorschriften, Hinzurechnungsbesteuerung (Österreich und Japan im Vergleich), Gestaltungsmissbrauch, Nichtanwendungserlasse, und nicht zuletzt über Steuerrechtfertigungen.

Emas non quod opus est, sed quod necesse est. Beiträge zur Wirtschafts-, Sozial-, Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte der Antike. Festschrift für H.-J. D. zum 70. Geburtstag. Reihe Philippika – Altertumskundliche Abhandlungen 125. Herausgegeben von J. H., E. I., A. J., T. M., R. R., K. R. und O. W. Harrassowitz, Wiesbaden 2018 (708 Seiten).

Die Publikation besticht durch ihren Titel, den Umfang mit 38 Beiträgen von 41 Beiträgern und einer Liste von sieben Herausgebern – ausgeliefert im praktischen Schrankformat.

„All der holden Hügel ist keiner mir fremd …“. Festschrift zum 65. Geburtstag von C.-J. K. Dr. Rudolf Habelt, Bonn 2019 (525 Seiten).

Als Einsteigerlektüre sind Festschriften normalerweise nicht geeignet. Die Laudatio auf einen deutschen Paläolithiker macht dabei eine rühmliche Ausnahme. Wer sich den Feinheiten der Archäologie mit Bedacht nähern will, kommt hier auf seine Kosten. Die Beiträge „Interpretation von Abschlaginventaren anhand multivariater Analysemethoden“ und „Der runde und der rechteckige Befund“ seien stellvertretend genannt für eine Textauswahl, die des Lesers Lust stimuliert.

Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens. Festschrift für Rudolf Henseler CSsR zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Echter, Würzburg 2019 (589 Seiten).

Sein wissenschaftliches Erstlingswerk – „Die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder zentralistischer klösterlicher Verbände an den verbandsinternen Leitungsaufgaben in der Zeit nach dem II. Vaticanum. Grundlegung, Beispiele und Leitlinien“ (Sankt Ottilien 1980) – befähigte Henseler zu einer außerordentlichen Karriere: 1980 wurde er als Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht an die Ordenshochschule der Redemptoristen in Hennef berufen. Bereits 1982 ernannte die PTH Geislingen den Spezialisten für Katholisches Ordensrecht zum ordentlichen Professor, der zu Gastvorlesungen an die PTH Tuchów geladen wurde. Alles „Orte“, wie Marie Luise Kaschnitz sagen würde.

Manchmal finden sich in Festschriften Beiträge, die man auf Grund des Titels und der Person des Geehrten gar nicht in einem derartigen Sammelband erwarten würde. Einen solchen Glücksfall stellt Cäcilia Giebermanns „ADHS im Erwachsenenalter gem. DSM-5: Überlegungen zur Diagnose und zur Relevanz und Ehenichtigkeitsverfahren“ dar – eine bahnbrechende Praxisstudie der Diözesanrichterin am Offizialat des Erzbistums Köln.

„In die Schönheit des Kirchenrechts versenkt“ – auch dies wäre ein sprechender Titel für Rudolf Henselers Festschrift gewesen. Nie erschien diese Kerndisziplin gelehrten Christentums menschlicher als in Stefan Ihlis‘ „Matrimonium in possessione. Was eine vergessene Rechtsfigur über die Formgültigkeit nicht-kanonisch geschlossener Ehen Nicht-Formpflichtiger aussagt“. Eine Einschätzung, die sicherlich ebenfalls zutrifft auf die „Kanononistischen Beobachtungen zur Instruktion über den Ordo virginum“ von Bernhard Anuth, der die vatikanische Neuordnung des Instituts der „gottgeweihten Jungfrau“ kirchenrechtstheoretisch besichtigt. Letztgenannter, Prof. Dr. theol. habil. Lic. iur. can. an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen, zeichnet auch verantwortlich für die Edition der Festschrift für Andreas Weiß, die unter dem Titel „Von Barmherzigkeit und Recht will ich singen“ bald in den Eichstätter Theologischen Studien erscheinen wird, was wir hier gerne anzeigen.

Außerordentliches. Festschrift für Albert Lichtblau Böhlau Verlag, Wien, Köln, Weimar 2019 (513 Seiten).

Außerordentliches leisten die Zeithistoriker in Österreich. Einer von ihnen ist A. L. in Salzburg, der von seinen Schüler*innen mit viel Anbiederung bedacht wird: „Mit Albert ist gut arbeiten und gut reisen“. Und wo Größe waltet, darf kein Buchstabe klein sein, dachte sich ein „Zeitzeuge“: „DIE WILDEN WIENER JAHRE. VOM GEMEINSAMEN STUDENTENLEBEN IN EINER WIENER WOHNGEMEINSCHAFT DER 1970ER-JAHRE. ÜBER ERSTE KOCHERFAHRUNGEN, ANTI-AKW-DEMONSTRATIONEN UND DIE LANGE SUCHE NACH EINEM PASSENDEN JOB“.

Wunderschön anzusehen, wie die im Band versammelten Zeithistoriker*innen ihre Zeit bezeugen im Klange ihrer außerordentlichen Doppelnamen: Eleonore Lappin-Eppel, Elisabeth Pozzi-Thanner, Michaela Raggam-Blesch, Theresa Sax-Lichtblau, Regina Thumser-Wöhs, Sabine Veits-Falk. „Ehre ihren Namen“. (Sagte einst der in Ehren erblondete Thomas Gottschalk am Ende seiner Doppelnamensverlesungen in Radio Bayern 1, die heute woke Zensurmaßnahmen nicht überleben würden.)

Grenzen überschreiten – Verbindendes entdecken – Neues wagen. Festschrift für Hubert Frankemölle zum 80. Geburtstag. Stuttgarter Biblische Beiträge. Katholisches Bibelwerk, Stuttgart 2019 (308 Seiten).

In diesem biblischen Kompendium ist ein überragender Beitrag zum Zeitgeist zu entdecken: „Apostelgeschichte als Zugang zu einem evangeliumstreuen Umgang mit dem Phänomen gleichgeschlechtlicher Zuneigung“. Erfreulich, wie sehr auch die Theologie ihren Beitrag zur Identitätspolitik zu leisten gewillt ist.

Ob res prospere gestas – wegen erfolgreich ausgeführter Taten. Festschrift für Jörg Heiligmann. Likias, Friedberg 2018 (238 Seiten).

Warum Festschriften nicht mehr nur an Lehrstuhlinhaber vergeben werden sollten, sondern wie Beamte aller Art derart würdevoll in den Ruhestand verabschiedet werden können, zeigt das Beispiel von Jörg Heiligmann. Der Archäologe amtierte zunächst als stellvertretender Direktor des Archäologischen Landesmuseum Baden-Württemberg an der Außenstelle Konstanz, bevor er 2010 Direktor dieser Einrichtung wurde. Ermutigend für alle, die Festschriften erhalten oder sich als deren Autoren im wissenschaftlichen Schrifttum verewigen wollen: Ein paar Berufsjahre an einer provinziellen Museums-Dependance müssen kein Hinderungsgrund für diese Würdigung sein.

Und wenn die Festschrift Beiträge enthält wie „Archäologie und Playmobil – Wissenschaft oder Event?“, jubiliert nicht nur der Jubilar.

Ausblick

4297 Seiten Festschriften-Literatur haben wir Ihnen vorstellen dürfen. Wir glauben, damit hinreichend Appetit gemacht zu haben, in den Abermillionen Seiten dieses unschätzbaren Buchschatzes auf Entdeckungsreise zu gehen. Möge die Festschrift neben weiteren Politiker-Dissertationen auch in Zukunft den Wissenschaftsstandort Deutschland bereichern.
Übrigens haben alle Politiker, die es schaffen, ihren akademischen Grad zu behalten, eine eigene Festschrift verdient.

Jürgen Schmid ist Historiker und freier Autor. Er lebt in München.

5 Kommentare
  • Oskar Krempl
    7. Juni, 2022

    Einen herzlichen Dank an Jürgen Schmid für dieses überaus gelungene Beispiel einer Zeitgeist bedingten Realsatire. Man muß es allerdings auch als die Blähungen eines zunehmend verwesten Wissenschaftbetriebs einstufen, sorgt aber trotzdem für heitere Momente.

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  • J. Miesgramm
    7. Juni, 2022

    Es gibt ja nicht mehr allzuviel zu lachen in Buntland, aber dieser Artikel hat es tatsächlich geschafft, mir ein Dauergrinsen ins Gesicht zu zaubern. Ich wusste schon gar nicht mehr, wie sich sowas anfühlt, da ich mich schon in einem fortgeschrittenen Stadium unheilbarer Griesgrämigkeit wähnte.

    Zu den «nicht kenntlich gemachten Lesefrüchten» fällt mir spontan eine kleine Anekdote aus meiner Studienzeit ein. Damals hatte jemand im 1. Examen eine handschriftlich* (!) verfasste juristische Examensarbeit eingereicht, die mit der Note «gut» bewertet wurde. Was von einer gewissen juristischen Exzellenz zeugt, denn «gut» war damals bei den Juristen noch eine Ausnahme-Note (vielleicht auch heute noch). Mit Schreibmaschine wäre das womöglich sogar ein «sehr gut» geworden. 😉
    Im Gegensatz zu heutigen Gepflogenheiten hat dieser exzellente Jurist seine Lesefrüchte in geradezu vorbildlicher Weise kenntlich gemacht, und zwar mit folgender Fußnote: «Resultat aus zufälligen Lesefrüchten». Na, perfekter geht’s doch wohl nicht oder? Kann ich nur jedem Möchtegerndoktorpolitiker wärmstens empfehlen. Dann ist er garantiert auf der sicheren Seite. 😂

    *obwohl es damals schon Schreibmaschinen gab (wer die nicht kennt: Wikipedia kennt sie)

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  • Andreas aus E.
    7. Juni, 2022

    Nichts gegen Festschriften!

    Mir zu Ehren, anläßlich des Jubiläums meines fünften Montagsspaziergangs, arbeite ich derzeit an zwölf Bänden, ein jeder auf etwa eintausend Seiten begrenzt, entsprechender Festschrift.
    Ich hab schon Klingel und Telephon abgestellt, weil alle zwei Minuten Anfragen von Verlagen und Bibliotheken aus aller Welt kommen, welche handsignierte Exemplare mit Goldschnitt ergattern möchten.

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  • A. Iehsenhain
    7. Juni, 2022

    „‚Den Bereich Glücksspiel begleitet Prof. B. bereits seit über 14 Jahren’, sagte Prof. Dr. A. D. ‚Und das neben seiner Haupttätigkeit als Professor für Agrarmärkte und Agrarmarketing am Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre an der Universität Hohenheim.’“ – Das hört sich ja beinahe so an, als ob er mit seiner Haupttätigkeit die Rückstände aufholen muss, die sich bei seiner Nebentätigkeit angehäuft haben.
    «Grenzen überschreiten – Verbindendes entdecken – Neues wagen. Festschrift für Hubert Frankemölle zum 80. Geburtstag.» – Ginge man hier jetzt von der verklausulierten Kalkulation aus, dass dies ein Grenzschützer nicht so lustig fände, wäre der so geehrte Jubilar vermutlich ein erfolgreicher Autor von Ratgebern für Mullbinden (und sonstiges Verbandsmaterial).

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  • Thomas
    8. Juni, 2022

    Fest geschrieben

    Festschrift. Ein fast schon harmloses Beispiel für „grünen Bereich“ und „grünen Nachwuchs“.
    https://docplayer.org/160716431-Festschrift-fuer-paul-stroebele.html

    Die erste Festschrift der Welt erschien mit den Beiträgen vieler deutscher Dichter 1640 in Leipzig anlässlich des zweihundertsten Jubiläums der Erfindung der Buchdruckerkunst. Das waren noch Zeiten. Schlimmer als Festschriften sind heute eigentlich nur noch Autobiographien. Wobei den Vielfaltspinseln ganz offensichtlich nicht einmal mehr der Unterschied zwischen Autobiographie und Memoiren bekannt ist. Denen ist ja sogar der Unterschied zwischen Festschrift und zivilreligiösem Weihrauch wurscht. Von der Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Literatur mal ganz zu schweigen.

    Wie wäre es eigentlich mal mit einer Festschrift für das grünradikale Urgestein Hans-Christian Ströbele; was da wohl für illustre Leute mitmachen könnten?!
    https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistisches_Anwaltskollektiv
    Ströbele wird angerufen, wenn es um die Rechte an der Originalübertragung des Endspiels der Fußball-Weltmeisterschaft 1954 geht. Übrigens wurde der Tisch aus den Räumen des Sozialistischen Anwaltskollektivs bekannt, weil er später noch für andere Protagonisten der 68er-Bewegung und ihrer Nachfolger zu einem Symbol wurde. Den Tisch, an den mindestens 30 Personen passten, hatte Ströbele bei einem Trödler erworben. Später übernahm ihn die Kommune 1 in der Berliner Stephanstraße und danach wurde er zum Redaktionstisch der taz. Schließlich endete er in einem besetzten Haus, wo er verheizt wurde (sagt die links- und grünradikale Wikipedia). Wenn die alle an einer Festschrif für einen Transformator mitschreiben würden, da gäbe es wirklich mal was zu lesen. Von der RAF bis rauf zum Vizekanzler – und wenn man dann noch an die wild gewordenen Kaskadenausgrenzer aus den Reihen der Vielfaltspinsel denkt, …
    Das wäre wenigstens mal lustig. 🙂

    Möge die Festschrift neben weiteren Politiker-Dissertationen auch in Zukunft den Wissenschaftsstandort Deutschland bereichern.

    Das wird sie, ohne jeden Zweifel.

    [„Doch wie andere Völker um ihr tägliches Brot, bitten die Deutschen um ihre tägliche Illusion. Das hat schon Gustav Stresemann bemerkt und sich daran die Zähne ausgebissen.“
    – Konrad Adam, „Gräben“, Buchhaus Loschwitz, Seite 123.]

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Original: Kleine Festschrift für den akademischen Standort Deutschland

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